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Dieser Satz geht mir in diesen Tagen einfach nicht aus dem Kopf.
Und dann noch etwas, die meisten Bundesbürger wissen davon vermutlich nichts, aber wir könnten in Betrachtung dieser Krise und auf der Suche nach der Lösung für die Menschen und nicht nur für eine kleine vermögende Elite auch mal diesen Grundgesetzartikel heranziehen (he, warum piepts in meinem Rechner, wenn ich Grundgesetz tippe, Bundestrojaner sei wachsam!):

Artikel 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.
Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
 

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